Nachtrag zur vertraglichen Regelung bei variablen Finanzierungen zur 0%-Grenze bei negativen Referenzinsen vom 11.02.2015
Hier ist neben der nicht gegebenen „Fairness“ zwischen Darlehensnehmern und Banken anzumerken, dass bei einer solchen Regelung bei einer Zinssicherung mittels SWAPs zwangsläufig Ineffektivitäten auftreten.
Dies führt dazu, dass negative Marktwertänderungen bei SWAPs nicht wie durch das Zinshedging gewollt im Eigenkapital, sondern mit Ergebnisbelastung in der Gewinn- und Verlustrechnung wirken.
Dies ist für professionelle Unternehmen nicht hinnehmbar. Sofern dies Szenario Eintritt müsste der Kreditnehmer das variable Darlehen wohl ablösen.