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Das einzig Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit

Nach FATCA jetzt AEOI

18.05.2016 Allgemein,Management Keine Kommentare

Das Informationsaustauschverfahren mit den USA (FATCA) hat für viele Unternehmen einige Themen gebracht, neben einer Selbstklassifizierung auch ggf. die Notwendigkeit die Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber auf US-Bezug hin zu untersuchen.

Nun greift seit dem 01.01.2016 auch die entsprechende Informationsvereinbarung zwischen den OECD-Staaten, genannt AEOI.
Dies führt dazu, dass alle nicht steuerlich deutschen Anteilseigner, die mehr als 25% des Kapitals halten oder mehr als 25% der Stimmrechte kontrollieren.

Daher wird jedem Unternehmen entsprechende Selbstauskünfte von den Banken zugeleitet werden.

Sofern ein Unternehmen sich bei der Selbstklassifizierung als Finanzinstitut (FFI) eingeordnet hat, trifft nun eine umfassende Meldepflicht. Börsennotierte Unternehmen sind befreit – auch Gesellschaften, die sich HOLDING als Aktive FFE einstufen.

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