Nach FATCA jetzt AEOI
Das Informationsaustauschverfahren mit den USA (FATCA) hat für viele Unternehmen einige Themen gebracht, neben einer Selbstklassifizierung auch ggf. die Notwendigkeit die Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber auf US-Bezug hin zu untersuchen.
Nun greift seit dem 01.01.2016 auch die entsprechende Informationsvereinbarung zwischen den OECD-Staaten, genannt AEOI.
Dies führt dazu, dass alle nicht steuerlich deutschen Anteilseigner, die mehr als 25% des Kapitals halten oder mehr als 25% der Stimmrechte kontrollieren.
Daher wird jedem Unternehmen entsprechende Selbstauskünfte von den Banken zugeleitet werden.
Sofern ein Unternehmen sich bei der Selbstklassifizierung als Finanzinstitut (FFI) eingeordnet hat, trifft nun eine umfassende Meldepflicht. Börsennotierte Unternehmen sind befreit – auch Gesellschaften, die sich HOLDING als Aktive FFE einstufen.