Indexierungsregelungen bei Gewerbemietverträgen – derzeit doppelter Verlust?
Die Mietpreisanpassungen von Gewerbemietverträgen nach der VPI-Preisentwicklung ist derzeit nicht „vergnügungssteuerpflichtig“. Im Januar ist der VPI-Index sogar um 0,8% gefallen. Dies bedeutet, dass die Miete entgegen der Marktentwicklung gesenkt werden müssen. In Zeiten steigenden Marktmieten (z. B. ist in Berlin die Spitzenmiete in 2015 um 2 €/qm gestiegen) laufen damit die Vertragsmieten und Marktmietmeieten auseinander.
Der VPI-Index wird deutlich vom niedrrigen Ölpreis beeinflusst. Es zeigt sich, dass die allgemeine Preisentwicklung nur bedingt geeignet ist, eine Gewerbemietentwicklung zu regeln.
Die Folge ist, dass nicht nur die laufenden Mieterträge sinken oder bestenfalls nur gering steigen – auch die Wertentwicklung der Immobilien steigt nicht in dem Maße, wie es bei einer marktkonformen Mietentwicklung der Fall wäre. Also ein „double loss“!
Da uns die niedrige Infaltion und niedrige Zinsen noch eine Weil erhalten bleiben wird, wird sich diese Entwicklung noch verschärfen. Daher sollte unbedingt auf den Abschluß von Staffelmietverträgen umgewechselt werden – das sollte an gesuchten Standorte auch durchsetzbar sein. Nur so kann eine marktgerechte Entwicklung der Mieten und Immobilienwerte gesichert werden.