Drohen Banken hohe Rückforderungen von Bearbeitungsgebühren auch bei gewerblichen Finanzierungen?
Das BGH-Urteil zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren an Verbraucher, da die pauschalierten Bearbeitungskosten Aufwendungen der Banken für Kreditprüfungen im Eigeninteresse ersetzen, wird inzwischen auf die Übertragungsmöglichkeit auf gewerbliche Finanzierungen geprüft. Einige, vornehmlich öffentliche, Kreditnehmer haben bereits Rückforderungen erhoben sowie Verjährungsverzichtserklärungen gefordert. Die Banken lehnen dies natürlich ab – und lehnen weitere Finanzierungen solcher Unternehmen ab.
Es ist natürlich zwischen gewerblichen und privaten Finanzierungen (an Verbraucher) zu unterscheiden. Im gewerblichen Bereich werden Bearbeitungsgebühren ausdrücklich im Verhandlungswege vereinbart. Insbesondere bei Projektentwicklungsfinanzierungen ist ein Verzicht oder Rückzahlung von Bearbeitungskosten, die dort die Hauptverhütung der Banken darstellen, praktisch nicht umsetzbar.
Ich gehe daher davon aus, das eine solche Übertragbarkeit nicht ausgeurteilt wird.