Digitalisierung im Immobilienbereich sinnvoll nutzen…
Steuern Sie als Bestandshalter ihre Bauprojekte mit digitaler Unterstützung bzw. Absicherung?
Bei großen Bau-Projektentwicklungen werden digitale Datenräume bereits eingesetzt. Wie sieht es aber mit der 3- 10 Mio. EUR Baumaßnahme eines Bestandshalters aus?
Dort wird meistens noch kein GU eingeschaltet sondern die Leistungen klassisch einzeln vergeben. Was passiert bei Baukosten- und Bauzeitüberschreitungen? Wie belegt man Regressansprüche in der Praxis, wenn bei solche Maßnahmen bereits 20 Baubesprechungen zzgl. Unterbesprechungen mit wechselnden Teilnehmern und Protokollebenen existieren. Wenn Pläne und Leistungsverzeichnisse geändert bzw. angepasst werden mussten?
Auch hier ist es sinnhaft einen Projektdatenraum einzubinden. Es muss klar geregelt werden, dass alle Kommunikation, Pläne und Leistungsverzeichnisse nur verbindlich ist, wenn diese im Datenraum entsprechend hinterlegt ist. Kommunikation kann per Mail direkt eingeliefert werden.
Um das beste Ergebnis zu erreichen und Effizienzreserven zu heben, muss so ein Datenraum natürlich für die Projektbeteilgten immer leicht zugänglich sein (auch mobil), direkte Verteilungsfunktionen von Protokollen etc. an die Beteiligten ermöglichen und möglichst Steuerungsaufgaben direkte im Projektdatenraum ermöglichen.
Die Abwicklung muss von der Planungsphase bis zur VOB-Schlussabnahme und dem Start der Gewährleistungsverfolgung gehen. Der Erfahrugskurveneffekt sollte dann ermöglichen, auch kleinere Bauprojekte damit abzuwickeln.
Die Bestandshalter müssen sich dann entscheiden, ob Sie eigene Datenräume entwickeln und einsetzen oder externe Anbieter nutzen. Hier werden die Schnittstellen wichtig sein. Die im Projektdatenraum vorhandenen Daten, Dokumente und Kommunikation muss ggf. über Schnittstellen in die Unternehmenssysteme zu übernehmen sein. Dies gilt insbesondere für Dokumente, die dann ins interne Dokumentenmanagementsystem transferiert werden müssen.
Auch der „Rückweg“ ist wichtig: So können auch Informationen aus den ERP-Systemen über Rechnungsstellungen und -zahlungen nach Freigaben durch den Projektsteuerer schnell und transparent den entsprechenden Beteiligten verfügbar gemacht werden.
Zum Schluss muss auch der Datenraum ein Reporting liefern, dass in moderne Management-Informationssysteme eingebunden werden kann.
Digitale Projektsteuerung unter Einbindung solcher Datenräume bietet eine Menge Vorteile und ist bereits technisch recht weit gediehen. Die Datenräume sichern nicht nur den Projektablauf mit ab und sonder decken auch rechtliche Risiken ab. Allerdings müssen die Projektbeteiligten auch willens sein, diese Datenräume entsprechend der Möglichkeiten zu nutzen, und nicht nur als Ablage verwenden. Wie immer ist die Erzeugung der Akzeptanz das Hauptproblem. In der Praxis ist dies auch häufig bei der Projektsteuerern zu sehen, insbesondere wenn ggf. anderer Architekten mit der Umsetzung als dem Entwurf betraut werden. Aus haftungsgründen wollen dann immer alle dabei bleiben. Dies zeigt, dass auch die Verträge bereits vor Projektstart an die neue Technik angepasst werden müssen.