Die Darlehensbedingungen der Kreditinstitute, die im professionellen bzw. gewerblichen Immobilienfinanzierungsbereich aktiv sind unterscheiden sich teilweise erheblich.
Damit sind nicht die abweichende Regelungen zu Covenants wie Begrenzungen des Beleihungsauslaufes (LTV), der Zins- und Kapitaldienstdeckungsgrade (ISCR bzw. DSCR) in Höhe und Berechnungsweg gemeint sondern die allgemeinen Darlehensbedingungen, die u. a. Kündigungsmöglichkeiten, die Berechnungswege der Covenants oder Heilungsfristen bei Covenantverstößen regeln. Des Weiteren regelt jedes Kreditinstitut die Berichtspflichten in Umfang und Turnus anders. Auch bedingen einige Institute außerordentliche Reportingpflichten bei Veränderungen in der Vermietungssituation, die teilweise unpräzise (z. B. „wesentliche“ Veränderungen) formuliert sind.