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Erhebliche Risiken aus steigende Abzinsungsätze für die Passivseite alle Unternehmen…

01.12.2015 Management Keine Kommentare

Zukünftige finanzielle Verbindlichkeiten sind von allen betroffenen Unternehmen zu passivieren. Der rückzustellende betrag errechnet sich aus der Abzinsung der künftigen Verpflichtungen. Ein populäres Beispiel sind die Pensionsrückstellungen.

Nun ist klar, dass sinkende Abzinsungssätze zu höheren, auf der Passivseite anzusetzenden, barwertigen Beträgen führen. Die Erhöhung dieser Fremdkapitalpositionen mindern natürlich das Eigenkapital.

Seit mehreren Jahren befinden wir uns in einem Zinstief. Dies ist aber bei den Abzinsungssätzen – z. B. für die Pensionsverbindlichkeiten – noch nicht wirklich angekommen. Nach § 253 (2) lit.1 HGB sind diese Rückstellungen mit dem relevanten Durchschnittszins der letzten 7 Jahre abzuzinsen. Aktuell 4,26%. Dieser 7 Jahreszeitraum rutscht nun immer weiter in das Zinstief hinein – der Zinssatz wird daher in den nächsten Jahren deutlich sinken. Bis 2019 vielleicht auf 2,5%?

Das kann dramatische Folgen haben. Für HGB-Bilanzierer kann es das Eigenkapital massiv mindern. IFRS-Bilanzierern zinsen zwar bereits niedriger ab, aber auch hier geht es weiter – und das für Dividendenzahlungen relevante HGB-Ergebnis wird durch die Zuführungen nach HGB deutlich gemindert.

Ein Beispiel: Lufthansa. Im Abschluss 2014 sehen wir ein wirtschaftliches Eigenkapital von rd. 4 Mrd. EUR. Die Pensionsverpflichtungen betragen hingegen bereits 7,2 Mrd. EUR. Hier wird deutlich, dass eine wesentliche Erhöhung der Pensionsrückstellungen das Eigenkapital massiv beeinträchtigen kann.

Die Bundesregierung plant zwar den Zeitraum der Ermittlung des Abzinsungssatzes von 7 auf 12 Jahre zu verlängern. Dies bedeutet aber nur eine Minderung bzw. Verschiebung des Effektes. Ein Beschluss dazu steht auch noch aus. Außerdem muss beachtet werden, dass im aktuellen Zinsniveau tatsächlich höhere Beträge zur Pensionsabdeckung erforderlich sein könnten. Auch ein Grund z. B. für die Lufthansa, das Thema nicht noch weiter aufzublähen, bzw. die Pensionsverpflichtungen anzugehen.

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