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variable Kreditverträge … Zinsuntergrenze „null“ – warum?

11.02.2015 Finance Keine Kommentare

Variable Kredite (also Darlehen ohne langfristige Zinssicherungen) werden häufig mit transparenten und nachvollziehbaren Regeln bepreist., z. B. Einstand ist der 3-Monats-Euribor (derzeit 0,05%) zzgl. der Kreditmarge der Bank (der Preis für die Ausleihung, der Risikovorsorge, Kosten und Gewinn der Bank darstellt) von z. B. 0,6%. Der Kundenzins ist dann insgesamt 0,65%.

Banken vereinbaren seitdem die Zinsen stark gefallen sind in den Kreditverträgen eine früher unbekannte Sonderregelung: „Wenn der 3-Monats-Euribor unter 0% fällt, gilt der Zinssatz „0%“

Aber: Wenn der 3-Monats-Euribor tatsächlich unter 0% fällt – warum soll der Kunde dann einen höheren Referenzzins zahlen?

In diesem (noch) theoretischen aber nicht abwegigem Fall würde sich die Bank das Geld im Rahmen der Refinanzierung für einen negativen Zinssatz am Markt besorgen können (z. B. – 0,2%), der Kundenzins wäre dann 0,4% (- 0,2% zzgl. 0,6%) Die Einnahmesituation seitens der Bank wäre die gleiche wie bisher (0,6% Marge) – nur dass die Zuflüsse ggf. aus zwei statt einer Quellen (zum Einen der Refinanzierungsquelle, die für die Annahme des Geldes einen negativen Zins bezahlen muss und – wie bisher – dem Kunden) kommen.

Das gilt auch im den fall, dass der 3-Monats-Euribor so weit sinkt, dass auch der Kundenzins (inkl. der Kreditmarge) negativ würde. Die Systematik der Abrechnung bleibt unverändert.

Sollte eine Ausleihung unter 0% zwischen den Banken bzw. am Geld- und Kapitalmarkt nicht funktionieren, würde sich auch der 3-Monats-Euribor nicht ins Negative bewegen. Denn der Zinssatz bildet ja nur den Zinssatz ab, zu dem sich Banken Geld für diesen Zeitraum tatsächlich ausleihen – er ist also von einem funktionierenden Markt abhängig.

Daher kann ich derzeit keine schlüssige Begründung erkennen. Die Regelung scheint nur als Reflex entstanden zu sein, da man zu einem Zeitpunkt negative Zinsen als tatsächlich möglich erachtete – auch auch die eigenen Systeme da so nicht abbilden konnten.

Es sind keine tatsächlichen Gründe zu erkennen, warum nicht auf negativen Zinssätze ebenso abgerechnet werden sollte oder könnte wie auf positiven.  Eher droht ein aus Kundensicht ungewollter Aspekt – nämlich dass die Banken durch negativen Einstände im Ergebnis Ihre Margen und Gewinne erhöhen (z. B. durch 0,2% aus der Refinanzierung zzgl. 0,6% Kreditmarge = 0,8%) und der Kunde zeitgleich ggf. sinkende Rendite seiner damit finanzierten Investition hinnehmen muss.

Daher kann nur angeraten sein solche Sonderregelungen nicht zu akzeptieren – und ggf. im Falle der Wirksamwerdung einer solchen Sonderregelung die Darlehen umgehend abzulösen. Dazu ist es wichtig keine Exit-Fees etc,. zu akzeptieren. Mit dieser klaren Aussage sollte ggf. auch die Bank bereits ein auf eine solche Regelung von vorn herein zu verzichten. Dabei wird man gewiss wieder als Kunde mit der unflexiblen Lending-Policy der Bank zu kämpfen haben.

Auch wenn das Ganze heute noch ein Stück weit weg erscheint:.Stellen Sie sich vor, Sie haben solch ein Darlehen abgeschlossen und der 3-Monats-Euribor sinkt von heute 0,05% nur um 0,25% auf -0,2% ab. Dann zahlen sie weiter auf Basis des Einstandes 0%, und damit 0,2% p.a. zu viel. Als Privatkunde ärgerlich – als professioneller Kunde kommen Sie hier ganz schnell in Erklärungsnöte gegenüber den Shareholdern.

Auch aus Gründen guter Unternehmensführung ist eine solche Regelung abzulehnen. Sie bietet lediglich schwer kalkulierbare Vorteile für eine Vertragspartei  – es ist keine ausgewogene, symmetrische Regelung.

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