Dr. Michael Piontek – Willkommen auf meiner privaten Webseite

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Heraklit

Zusatzangebote an Gewerbemieter – überflüssig, sinnvoll oder zusätzlich Ertragschance?

21.08.2018 Allgemein,Management,Real Estate Keine Kommentare

Facebook für die Büroimmobilie? Ist das sinnvoll?

In einer Gewerbeimmobilie, z. B. einer Büroimmobilie arbeiten viele Menschen mit vielen Bedürfnissen. Diese Menschen fahren zur Arbeit und zurück – und erledigen von dort auch manche private Besorgung. Mittages wird gern etwas gegessen. Privat oder auch mit Geschäftspartnern. Manchmal müssen auf dem Heimweg auch noch Lebensmittel gekauft werden. Die Fahrt wird bei gutem Wetter gern mal mit Fahrrad oder Roller am Stau vorbei gemacht. Dies sind alles nur Beispiele für Ansätze weiterer Dienstleistungsangebote, die zur Mieterzufriedenheit oder auch einem Geschäftsmodell führen können.

Ein Intranet oder ein Facebook des Gebäudes ermöglicht dem Vermieter alle Mieter über Störungen im Gebäude, geplante Veranstaltungen und bauliche Maßnahmen zu informieren. Zusätzlich können dort die Speisekarten der umliegenden Restaurants eingestellt werden um das Mittagessen oder Geschäftsessen besser planen zu können. Kleidungsstück-Reinigungsdienste wie Jonny Fresh oder Zipjet könnten dort gebucht werden. Mobilitätsdienste wie carsharing oder Emmy- oder Coup-Roller können für den Heimweg verlinkt werden. Die Einkäufe können über ein Rewe-Portal geordert und entweder ins Büro (gekühlte Annahmeboxen im EG) oder nach Haus geliefert werden. Über „Corporate Benefites“ kommen vergünstigte Angebote zum Mieter und der E-Concierge bedient und bucht auch individuelle Wünsche. Aktuelle Veranstaltungen bis zur After-Work-Party extern oder im Haus können hier eingestellt und beworben werden. Mieter im Haus (und ggf. Nachbarn) können Dienstleistungen und Produkte im Intranet bewerben.

Alles das kann nur zur Steigerung der Mieterzufriedenheit und Mieterbindung erfolgen.

Man kann mit dem Intranet natürlich auch Erträge durch die Werbung bzw. Interessentenweiterleitung generieren. Man könnte auch gezielte, subventionierte Angebote an die Mieter über das Intranet als Incentive leiten.

Man kann / muss vielleicht auch verhindern, dass fremde Dritte durch solche Angebote zu direkten Kontakt zu unseren Mieter erhalten und dann die Bindung an den Vermieter „lösen“ und ggf. dann später auch Mietangebote unterbreiten. Jeder, der den Kontakt zu unseren Mietern beeinflussen oder kontrollieren könnte, muss kritisch beobachtet werden.

Das Thema wird sicherlich wichtiger, zudem man die Mieter im bekannten Medium der Sozialen Medien abholen kann. Durch App-basierte Lösungen können die Mieter und deren Mitarbeiter die Angebote auch mobil nutzen.

Blockchain in der Praxis … wo ist die Technik praktisch in der Immobilienwirtschaft einsetzbar?

07.08.2018 Finance,Real Estate Keine Kommentare

Blockchain bedeutet, dass relevante Infomationen parallel auf allen teilnehmenden Computern gespeichert und durch Prüfziffern abgesichert werden. Damit soll die Nachvollziehbarkeit der Transaktion gewährleistet und eine Manipulation unmöglich gemacht werden. Doch welche konkreten Anwendungen können hiermit umgesetzt werden? Aktuell werden Beispiele eines Vertragsabschlusses, z. B. auch einer Darlehensaufnahme oder eines Immobilienverkaufes angeführt. Doch wie passt das zu den rechtlichen Vorgaben und Erfordernissen oder dem dazu erforderlichen Gesamtprozess? Wo besteht ein echter Bedarf an der neuen Technologie?

Bei einer klassischen Bankfinanzierung sehe ich keinen echten Bedarf. Die Kreditverträge werden erst nach Vorlage umfangreicher Unterlagen zu Bonität und Objekten und deren Auswertung / Beurteilung abgeschlossen. So lange diese Verträge nicht weiter syndiziert werden, erscheint ein Nutzen durch die Blockchain nicht gegeben. Manipulationsgefahr der Verträge im Nachgang besteht nicht.

Bei Kapitalmarktfinanzierungen (z. B. Schuldscheindarlehen) könnte eine Abwicklung über Blockchain im Vertrieb an mehrere Zeichner hilfreich sein, wenn die Abtretung der Schuldscheinteile dadurch auch rechtlich abgesichert werden kann. Schließlich müssen die Zeichner der Schuldscheine die digitale Abwicklung akzeptieren und allein durch die digitale Abwicklung sicher ihre Forderungen aufbauen können. Gleiches gilt für eventuelle Besicherungen (ggf. grundbuchlich). Durch eine vereinfachte, direkte Abwicklung könnte natürlich ggf. die Investmentbank „sparen“ – Roadshow und die Bereitstellung von Informaionen und Unterlagen wären dennoch erforderlich. Wenn zusätzlich schriftliche Vereinbarungen oder umfangreiche (kostenintensive) rechtliche Beratung erforderlich sind, wäre die Blockchain gar nicht erforderlich.

Bei Verkäufen sehe ich die Blockchain in Deutschland nicht, da Verkäufe notariell zu beurkunden sind und die Eigentümerstellung allein durch die Eintragung ins Grundbuch gesichert werden kann.

Bei Vermietungen ab einem Jahr ist das deutsche Schriftformerfordernis zu beachten. Hier wären zuerst umfassende rechtliche Änderungen erforderlich.

Der Abschluss von Bauverträgen könnte digital erfolgen, ob dies aber eine echte Vereinfachung ist bliebe abzuwarten, da es i. d. R. nur einen Vertrag mit einer konkreten Baufirma nach umfassenden Verhandlungen und „offline“ Besichtigungen gibt – und der Vertrag wird auch nicht weitergereicht.

Insgesamt scheint die Blockchain vor allem auf den Abschluss und den Handel mit Verträgen einsetzbar zu sein. Hier sind Einsetzungsmöglichkeiten in der sehr stark objektlastigen Immobilienwirtschaft erst einmal zu prüfen – und ob eine echte Ersparnis und die rechtliche Umsetzungsmöglichkeit Wirklich eintritt. Was mit noch unklar ist, ob es wie bei den Kryptowährungen zu Engpässen bei den Rechnerkapazitäten und entsprechenden Kosten kommen könnte. Außerdem bleibt ein Restrisiko, dass alle technischen Absicherungen auch durchbrochen werden könnten.

 

 

 

 

Dr. Michael Piontek